Regionalfussball Nutzungsbedingungen
Stand: Januar 2021
01. Produktbeschreibung und Begriffsbestimmungen
Regionalfussball ist ein Produkt der Eleven Bytes GmbH (Betreiber). Soweit nicht gesondert geregelt, gelten zusätzlich alle Bestimmungen der Eleven Bytes GmbH, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Datenschutzerklärung sowie der Disclaimer. Diese Bestimmungen sind auch auf der Website www.regionalfussball.net veröffentlicht.
Der Betreiber stellt dem Verein die technische Plattform und verschiedene Dienste und Inhalte zur Verfügung. Der Betreiber ist alleiniger Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an der Software Regionalfussball. Der rechtmäßige Nutzer der Software Regionalfussball darf Regionalfussball bestimmungsgemäß nur für den vertraglich geregelten Zeitraum nutzen. Die Nutzungserlaubnis endet mit Vertragsende.
Vereine im Sinne dieser Vertragsbestimmungen sind ausschließlich juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften und deren Mitarbeiter oder Vereinsangehörige, die Lizenznehmer von Regionalfussball sind und einen Vertrag über diese Software mit dem Betreiber abgeschlossen haben. Der Verein bestätigt mit Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen, dass er diese Voraussetzung erfüllt.
02. Vertragsabschluss
Mit der ersten Anmeldung eines Vereins im Administrationsbereich von Regionalfussball kommt ausdrücklich ein Vertrag zwischen Betreiber und Verein zur Nutzung von Regionalfussball zustande. Mit diesem Vertragsabschluss erkennt der Verein ausdrücklich diese Nutzungsbedingungen vollumfänglich an.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, ist jedoch nicht dazu verpflichtet, die Angaben des Webmasters zu seiner Person, seiner Vereinszugehörigkeit sowie seiner Befugnis, im Namen des Vereins Inhalte im Internet zu veröffentlichen, auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
03. Vertragsgegenstand und Leistungserbringung
Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Internetplattform Regionalfussball inklusive entsprechender Software zum Betreiben einer Vereinswebsite. Zusätzlich zu dieser Software stellt der Betreiber dem Verein ausreichend Speicherplatz zur Verfügung, um die einer Vereinswebsite angemessene Menge an Daten (z.B. Bilder, Videos) im Internet zu speichern.
Der Betreiber hat das Recht, sich zur Erfüllung seiner Dienstleistung im Sinne dieser Nutzungsbedingungen unbeschränkt und jederzeit Dritter zu bedienen.
Der Betreiber ist berechtigt, jederzeit seine Dienstleistungen zu erweitern, einzuschränken oder in sonstiger Weise zu ändern. Soweit Regionalfussball entgeltfrei Leistungen und Dienste erbringt, können diese jederzeit verändert oder eingestellt werden, ohne das sich daraus ein Minderungs- und/oder Schadensersatzanspruch des Vereins oder ein Kündigungsrecht ergibt.
Nach angemessener Vorankündigungsfrist ist der Betreiber ebenfalls berechtigt, den Betrieb von Regionalfussball ganz oder teilweise einzustellen.
04. Webmaster und Administratoren
Der Verein stellt und benennt mit Vertragsabschluss und während der gesamten Vertragslaufzeit einen Webmaster. Bei der Anmeldung des Vereins ist standardmäßig diejenige Person Webmaster, die die Erstanmeldung des Vereins durchgeführt hat. Der Webmaster ist verantwortlich für sämtliche Inhalte der Vereinswebsite. Der Status des Webmasters kann während der Vertragslaufzeit an andere Administratoren weitergegeben werden, die jedoch ebenfalls namentlich zu benennen sind.
Bei Bedarf kann ein Webmaster im Administrationsbereich von Regionalfussball weitere Administratoren zur Pflege der Vereinswebsite einladen. Im Zuge der Erstanmeldung im Administrationsbereich muss jeder neue Administrator diese Nutzungsbedingungen ebenfalls zwingend anerkennen.
05. Preise, Abrechnung, Lastschriftverfahren
Der Verein hat die Wahl zwischen vier verschiedene Leistungspaketen, die sich durch einzelne Funktionen, die Anzahl der einzubindenen Sponsoren sowie verschiedene Serviceleistungen unterscheiden. Die genauen Funktionen und Leistungen der verschiedenen Pakete sowie deren monatliche Preise sind unter www.regionalfussball.net/RF/#preise verfügbar.
Der Verein teilt dem Betreiber mit Vertragsbeginn mit, welches der Leistungspakete er nutzen möchte. Die Auswahl des Paketes ist nicht dauerhaft bindend. Ein Wechsel des genutzen Leistungspakets ist monatlich möglich, sowohl als Upgrade als auch als Downgrade.
Die Nutzungsgebühren für die o.g. Leistungspakete werden monatlich im Voraus und ausschließlich per Lastschrift vom Konto des Vereins eingezogen.
Der Verein verpflichtet sich dafür, dem Betreiber unverzüglich eine entsprechende Genehmigung zum Lastschrifteinzug zu erteilen. Der Verein trägt außerdem dafür Sorge, dass sein Konto im Abrechnungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Schlägt der Forderungseinzug fehl, hat der Verein dem Betreiber die dafür anfallenden Kosten zu erstatten, sofern er das Fehlschlagen zu vertreten hat.
Rechnungen werden ausschließlich online erstellt und dem Verein über den Administrationsbereich von Regionalfussball zugänglich gemacht.
Gegen Forderungen des Betreibers kann der Verein nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
06. Nutzungsrechte des Betreibers
Der Betreiber ist berechtigt, Vereinswebsites des Vereins auf der Internetplattform www.regionalfussball.net ohne Einschränkungen auch für eigene Zwecke zu nutzen. Die betreibereigene Nutzung ist insbesondere vorgesehen zur Platzierung von regionaler und/oder überregionaler Werbung jeglicher Art sowie für Produktplatzierungen eigener Sponsoren.
07. Verantwortung und Haftung für Inhalte
Die Verantwortung für sämtliche Inhalte der Vereinswebsite liegt ausschließlich beim Verein sowie bei dem durch den Verein gestellten Webmaster. Der Betreiber kann für keine durch den Verein bereitgestellten Informationen haftbar gemacht werden. Dies gilt vollumfänglich ebenfalls für sämtliche Inhalte, die als Vorschau auf Inhalte der Vereinswebsite durch den Betreiber außerhalb der Vereinswebsite veröffentlicht werden.
Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte am geistigen Eigentum fallen (sog. „IP-Inhalte“), erteilt der Verein dem Betreiber mit Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen die Erlaubnis zur nicht-exklusiven, übertragbaren, unterlizenzierbaren, gebührenfreien, weltweiten Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die durch den Verein auf der Vereinswebsite veröffentlicht werden.
Diese IP-Lizenz endet mit der schriftlichen Kündigung des Vertrages zwischen Betreiber und Verein im Sinne dieser Nutzungsbedingungen. Die Kündigung oder Löschung eines einzelnen Administrators beendet die Lizenz für IP-Inhalte desjenigen Administrators hingegen nicht.
08. Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit des Vertrages zwischen Betreiber und Verein gemäß Punkt 02. und 03. dieser Nutzungsbedingungen ist unbefristet. Der Vertrag kann jedoch durch den Betreiber mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung durch den Betreiber ist bei Verletzung dieser Nutzungsbedingungen durch den Verein, seiner Mitglieder oder seiner Administratoren jederzeit möglich.
Durch den Verein ist eine ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich.
Kündigungen bedürfen beidseitig der Schriftform.
Eine Kündigung seitens des Vereins kann nur durch den Webmaster oder alternativ durch weitere vertretungsberechtigte Vereinsmitglieder gemäß Vereinssatzung (z.B. Vorstandsmitglieder) durchgeführt werden und muss händisch unterschrieben per Post oder Fax beim Betreiber eingehen.
Mit der Kündigung erlischt das Recht aller dem Verein zugeordneter Administratoren auf weitere Nutzung der Software Regionalfussball inklusive des Rechts zum Betrieb einer Vereinswebsite mit der Regionalfussball Software. Eine eventuell weiterbestehende Vereinswebsite auf Basis der Regionalfussball Software kann durch den Betreiber unmittelbar nach Kündigung unwiederbringlich gelöscht werden.
09. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der inhaltlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.